Allgemeine Informationen:

Wenn ein Leichnam als letzte Ruhestätte nach Eritrea überführt wird, stellen Sie sicher, dass alle Dokumente auf der Anforderungsliste eingereicht werden.

Anforderungen für die Überführung menschlicher Überreste:

  1. Zwei beglaubigte Kopien der ursprünglichen Sterbeurkunde
  2. Schreiben über nicht ansteckende Krankheit von einem staatlichen oder kommunalen Gesundheitsbeamten
  3. Vorbereitungsschreiben auf dem Briefpapier des Bestattungsinstituts mit einer Erklärung zu den Vorbereitungsverfahren, dem Inhalt des Sarges sowie dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer des Empfängers.
  4. Schreiben über nicht ansteckende Krankheit vom behandelnden Arzt
  5. Ein Stahlsarg mit einer äußeren Versandkiste aus Holz ist die vom Konsulat bevorzugte Methode. Ein Holzsarg ist jedoch zulässig, wenn die Familie einen Stahlauskleider mit Verschraubung zur Versiegelung sowie die äußere Holzkiste verwendet.
  6. Kopie des eritreischen Reisepasses, des eritreischen Personalausweises sowie eine Kopie des deutschen Reisepasses oder des deutschen Aufenthaltstitels.

Bitte per E‑Mail an info@konsulat-eritrea.de senden

FAQ – Überführung menschlicher Überreste

Die eritreische Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung; ein eritreischer Personalausweis oder ein eritreischer Reisepass ist das beste Dokument, jedoch können auch andere Dokumente, die die eritreische Staatsangehörigkeit nachweisen, vorgelegt werden.

Anleitung::

  1. Beschaffen Sie alle in der Anforderungsliste aufgeführten Dokumente.
  2. E-Mail: info@konsulat-eritrea.de