Allgemeine Informationen:

Eine eritreische Person, die plant, in Eritrea zu heiraten – sei es eine in Eritrea lebende oder eine nicht dort ansässige Person – muss eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vorlegen.

Nicht‑Eritreer oder Eritreer ohne nationalen Ausweis, die planen, in Eritrea zu heiraten, müssen eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vorlegen, die von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt ist.

Anforderungen für die eidesstattliche Erklärung zum Familienstand:

  • Online ausgefülltes und unterzeichnetes Formular der eidesstattlichen Erklärung zum Familienstand
  • Aktuelle Bescheinigung über die Zahlung der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer
  • Drei Zeugen, im Besitz eines eritreischen Personalausweises, im Alter von 40 Jahren oder darüber
  • Gebühr für die eidesstattliche Erklärung zum Familienstand: 40,00 €
  • E-Mail nach Asmara: 10,00 €
  • Zahlungen müssen online mit den während des Bezahlvorgangs verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgen.
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig

Nicht‑Eritreer und Eritreer ohne eritreischen Personalausweis müssen eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand von einer zuständigen deutschen Behörde beglaubigen lassen (z. B. im Rahmen der ‚Beglaubigung von Urkunden für das Ausland‘).

Reichen Sie die unten aufgeführten Unterlagen beim Generalkonsulat von Eritrea zur Beglaubigung ein:

  • Von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigtes Dokument
  • Bearbeitungsgebühr: 50,00 € per Überweisung, zahlbar an das ‚Generalkonsulat von Eritrea‘ (nicht erstattungsfähig).
  • Servicegebühr: 25,00 €
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
  • Senden Sie das Dokument per Post an:

Generalkonsulat des Staates Eritrea
Lyoner Straße 44
60528 Frankfurt am Main

FAQ – Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand

Die Eheschließung sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Beglaubigung durch das Generalkonsulat erfolgen.

Nein. Jede Person muss eine eigene eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vorlegen.

Anleitung:

  1. Lesen Sie die geltenden Anforderungen.
  2. Füllen Sie das Formular zur eidesstattlichen Erklärung über den Familienstand online aus (nur für Eritreer).
  3. Senden Sie die von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung per Post ein (für Nicht‑Eritreer).