Allgemeine Informationen:
Eine eritreische Person, die plant, in Eritrea zu heiraten – sei es eine in Eritrea lebende oder eine nicht dort ansässige Person – muss eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vorlegen.
Nicht‑Eritreer oder Eritreer ohne nationalen Ausweis, die planen, in Eritrea zu heiraten, müssen eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vorlegen, die von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt ist.
Anforderungen für die eidesstattliche Erklärung zum Familienstand:
FAQ – Eidesstattliche Erklärung zum Familienstand
Anleitung:
- Lesen Sie die geltenden Anforderungen.
- Füllen Sie das Formular zur eidesstattlichen Erklärung über den Familienstand online aus (nur für Eritreer).
- Senden Sie die von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigte Ledigkeitsbescheinigung per Post ein (für Nicht‑Eritreer).