Allgemeine Informationen:

Vollmachten können vom Generalkonsulat von Eritrea beglaubigt werden und dienen als rechtsverbindliche Dokumente, um in Angelegenheiten in Eritrea in Ihrem Namen zu handeln.

Anforderungen für die Vollmacht:

  • Aktuelle Bescheinigung über die Zahlung der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer
  • Online ausgefülltes und unterschriebenes Vollmachtformular
  • Der Inhalt der Vollmacht muss detailliert und spezifisch formuliert sein.
  • Fügen Sie die erforderlichen Dokument(e) bei
  • Gebühr für die Vollmacht: 45,00 €
  • E-Mail nach Asmara: 10,00 €
  • ናይ ደበስን ጥሮታን ዝምልከት ውክልና ክፍሊት 10,00 € (ምስ ክፍሊት መሳለጢን መልእኺን)
  • Zahlungen müssen online mit den während des Bezahlvorgangs verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgen.
  • Antrag zur Bearbeitung online einreichen
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig
  • Aktuelle Bescheinigung über die Zahlung der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer für jede Person einzeln
  • Ausgefülltes und unterschriebenes gemeinsame Vollmachtformular (muss vor Konsularpersonal oder einem Gemeinschaftsvertreter unterschrieben werden).
  • Der Inhalt der Vollmacht muss detailliert und spezifisch formuliert sein.
  • Fügen Sie die erforderlichen Dokument(e) bei
  • Gebühr für die Vollmacht: 45,00 €
  • E-Mail nach Asmara: 10,00 €
  • Zahlungen müssen online mit den während des Bezahlvorgangs verfügbaren Zahlungsmethoden erfolgen.
  • Antrag zur Bearbeitung online einreichen
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig

FAQ – Vollmacht

Sie müssen einen eritreischen Ausweis haben.

Anleitung:

  1.  Wählen Sie die Art der Vollmacht aus und lesen Sie die entsprechenden Anforderungen.
  2.  Vervollständigen und übermitteln Sie das Antragsformular für die Vollmacht sowie die Gebühr.