Allgemeine Informationen:

Die Beiträge der eritreischen Diaspora zur Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Eritreas reichen bis in die Zeit des bewaffneten Unabhängigkeitskampfes zurück. Inspiriert von dieser Geschichte und in dem Bestreben, diese edle Praxis systematisch und nachhaltig zu gestalten, erließ die Regierung im Jahr 1995 die Proklamation über die Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer.

Gemäß den Bestimmungen der Proklamation leisten anspruchsberechtigte Eritreer, die im Ausland leben, einen Beitrag von 2 % ihres Nettoeinkommens zum Wiederaufbau Eritreas. Die Zahlung dieser Steuer gewährt ihnen politische und wirtschaftliche Rechte, die denen der im Land lebenden und ihren Verpflichtungen nachkommenden Personen entsprechen. Dazu gehört unter anderem das Recht, Land für geschäftliche oder Wohnzwecke zu erwerben.

Anforderungen für die Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer:

  • Eritreischer nationaler Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Aufenthaltstitel oder amtliche Meldebescheinigung als Wohnsitznachweis in Deutschland
  • Nachweis des jährlichen Einkommens seit der Ankunft in Deutschland (idealerweise Rentenversicherungsverlauf).
  • Vollständigen Namen, Adresse und eritreische nationale Personalausweis‑ID der/des bevollmächtigten Vertreter*in (Zahlung und Entgegennahme der Clearance) gut lesbar als Bild oder PDF hochladen.
  • Die Zahlungen der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer sind über einen Vertreterin in Eritrea abzuwickeln
  • Zahlungsbeleg – Schulbauprojekt Afambo
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig

FAQ – Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer:

Bei fehlendem Erwerbseinkommen besteht keine Zahlungspflicht hinsichtlich der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer. Gleichwohl sind die erforderlichen Nachweise einzureichen und die Freigabe jedes Jahr einzuholen.

Anleitung:

  1. Bereiten Sie die entsprechenden Dokumente gemäß Ihrem im Antragsverfahren beschriebenen Beschäftigungsstatus vor.
  2. Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente online hoch.
  3. Überprüfen Sie in den kommenden Tagen Ihren E‑Mail‑Posteingang bezüglich Ihrer ausstehenden Zahlungen.
  4. Die Zahlungen der Wiederaufbau- und Rehabilitationsteuer sind über einen bevollmächtigten Vertreterin in Eritrea abzuwickeln.
  5. Alle Zahlungen sind nicht erstattungsfähig.