VOLLMACHT2022-01-09T17:55:22+00:00

Personen, die im Besitz eines eritreischen Personalausweises sind und eine Vollmacht erteilen möchten:

– an einer Person, die in Eritrea lebt und dort in ihrem Namen handeln soll, oder

– an einer Person, die in ihrem Namen an einer der eritreischen Vertretungen, weltweit, handeln soll,

müssen wie folgt vorgehen:

  • Ein vollständig und korrekt ausgefülltes Bevollmächtigungsformular, bei uns erhältlich
  • Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr

 

Personen, die nicht die eritreische Nationalität besitzen und eine Vollmacht erteilen möchten:

– an einer Person, die in Eritrea lebt und dort in ihrem Namen handeln soll, oder

– an einer Person, die in ihrem Namen an einer der eritreischen Vertretungen, weltweit, handeln soll,

müssen wie folgt vorgehen:

  • Eine amtlich beglaubigte Vollmacht
  • Diese beglaubigte Vollmacht muss von uns legalisiert werden, um in Eritrea Akzeptanz zu finden.
  • Nachweis über die entrichtete Bearbeitungsgebühr

Einen ausreichend frankierten Rückumschlag, per Einschreiben