Personen, die im Besitz eines eritreischen Personalausweises sind und eine Vollmacht erteilen möchten:
– an einer Person, die in Eritrea lebt und dort in ihrem Namen handeln soll, oder
– an einer Person, die in ihrem Namen an einer der eritreischen Vertretungen, weltweit, handeln soll,
müssen wie folgt vorgehen:
- Ein vollständig und korrekt ausgefülltes Bevollmächtigungsformular, bei uns erhältlich
- Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr
Personen, die nicht die eritreische Nationalität besitzen und eine Vollmacht erteilen möchten:
– an einer Person, die in Eritrea lebt und dort in ihrem Namen handeln soll, oder
– an einer Person, die in ihrem Namen an einer der eritreischen Vertretungen, weltweit, handeln soll,
müssen wie folgt vorgehen:
- Eine amtlich beglaubigte Vollmacht
- Diese beglaubigte Vollmacht muss von uns legalisiert werden, um in Eritrea Akzeptanz zu finden.
- Nachweis über die entrichtete Bearbeitungsgebühr
Einen ausreichend frankierten Rückumschlag, per Einschreiben